44/48 12. Hinweise – Textteil 12.1 Türblatt nur mit Saugheber tragen und manipulieren 12.2 Keine Hebebügel oder Klemmzangen verwenden Diese führen zu Beschädigungen am und innerhalb des Türblattes. 12.3 Türblatt nicht am Drücker tragen 12.4 Türblatt bei eingebautem Schloss nicht im Schlossbereich durchbohren 12.5 Drückerstift nicht mit Gewalt durch die Schlossnuss schlagen 12.6 Schlossriegel und Schlossfalle nicht lackieren oder überstreichen 12.7 Drücker nur in der Drehrichtung betätigen mit max. 150N 12.8 Schloss nicht mit artfremden Gegenständen schließen 12.9 Tür nicht mit vorgeschlossenem Schlossriegel schließen 12.10 Drücker und Schlüssel nicht gleichzeitig betätigen 12.11 Panikschloss: Es darf kein Schließzylinder mit Knauf oder Drehzylinder eingebaut werden. Ausnahme: Schlösser, die speziell für diese Zylinder ausgelegt sind 12.12 Panikschloss: Es darf kein Schlüssel im Schloss stecken bleiben. 12.13 Panikdrücker: Darf nur im Gefahrenfall betätigt werden Nicht geeignet für Dauerbetrieb 12.14 Zweiflügelige Türen nicht über den Standflügel aufzwingen 12.15 Durch Gewalt beschädigte Schlösser ersetzen 12.16 Abstand zwischen Schlossstulp und Schließblech: 2-5mm 12.17 Schlösser 1x jährlich mit nicht harzendem Öl schmieren 12.18 keine mechanischen Offenhalter verwenden (Türfeststeller, Rastfeststelleinheiten etc.) Brandschutztüren müssen selbstschließend sein.
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