B+M Wandsysteme komplett

16 Bereits in der Planungsphase ist zu beachten, daß die Wahl der gewünschten fertigen Oberfläche Auswirkungen auf die Konstruktion der Ständerwand bzw. Vorsatzschale haben kann. Einfache Beplankungen eignen sich für Oberflächen der Ausführungsstufe 1 und 2 (gem. ÖNORM B 3415). Werden höhere Anforderungen an die fertige Oberfläche gestellt, so sind für diese Anforderungen (Ausführungsstufe 3 oder 4) Konstruktionen mit mindestens doppelter Beplankung zu verwenden bzw. vorzusehen. Grundsätzlich sind alle nicht sichtbaren Plattenlagen im Bereich der Stöße mit dafür geeignetem Fugenfüller oberflächenbündig zu verspachteln. Die Verwendung eines Bewehrungsstreifen ist hier nicht erforderlich. Die Ausführungsstufe 1, der sogenannte Fugenverschluss, wird bei Flächen unter nachträglich montierten Verkleidungen (z.B. Holzpaneele oä) oder unter nachfolgenden Fliesenbelägen ausgeführt. Hier sind die Fugen mit geeignetem Fugenfüller zu schliessen und mit einem Fugendeckstreifen (z.B. Glasfaser-Bewehrungsstreifen) zu bewehren. Die sichtbaren Teile der Befestigungsmittel (Schraubenköpfe) sind ebenfalls zu verspachteln. Riefen und Grate in der Spachtelung sind zulässig. Die Verspachtelung ist auf den unmittelbaren Bereich der Fugen beschränkt und wird nicht auf die Plattenoberfläche „verzogen“. Bei der Ausführungsstufe 2, der sogenannten Standardverspachtelung für Oberflächen ohne besondere Anforderungen, wird zusätzlich zu den ausgeführten Arbeiten der Stufe 1 ein ansatzloser Übergang zur Plattenoberfläche in einem zweiten Arbeitsgang hergestellt. Auch die sichtbaren Befestigungsmittel (Schnellbauschrauben) werden in zwei Arbeitsgängen verspachtelt. Als Endbeschichtungen sind mittel und grobstrukturierte Wandbekleidungen sowie matt füllende Anstriche geeignet, welche manuell mit Lammfell- oder Strukturroller aufgebracht werden. Dekorputze müssen eine Mindestkorngröße von 1,0 mm aufweisen. Nicht geeignet ist diese Ausführungsstufe für eine Beschichtung mittels Airlessgeräten (Spritzverfahren). Spachtelflächen Oberflächenqualität müssen frei von Spachtelabdrücken und Graten sein (händisches Schleifen) bei Betrachtung aus nächster Nähe oder bei Streiflicht dürfen Unebenheiten und Abzeichnungen an der Oberfläche sichtbar sein. Die Ausführungsstufe 3, die auch als vollflächige Verspachtelung bezeichnet wird, ist für feinstrukturierte Wandbekleidungen z.B. glatte Papiertapeten, sowie matte, nicht strukturierte Anstriche und Beschichtungen wie Dekorputze mit weniger als 1,0 mm Korngrösse geeignet. Bei dieser Ausführungsstufe wird zusätzlich zu den Arbeiten der Ausführungsstufe 2 die gesamte Oberfläche mit einer dafür geeigneten Spachtelmasse feingespachtelt. Die Ausführungsstufe 4, welche als vollflächige Beschichtung bezeichnet wird, ist die höchste Ausführungsstufe gem. ÖNORM B 3415. Bei dieser Ausführungsstufe wird zusätzlich zu den Arbeiten der Stufe 3 in einem oder mehreren Arbeitsgängen eine vollflächige Beschichtung mit mindestens 2,0 mm Schichtdicke auf die Gipsplatten-Oberfläche aufgebracht. Dies geschieht unter Verwendung von speziellen, für diesen Einsatzzweck geeigneten, Spachtel- oder Dünnputzmaterialien. Die gesamte Oberfläche muss glatt und frei von Spachtelabdrücken und Graten sein. Dies ist z.B. durch Glätten zu erreichen. Die unerwünschten Effekte wie wechselnde Schattierungen an der Oberfläche werden bei dieser Ausführung weitestgehend vermieden. Diese Art der Ausführungsstufe eignet sich für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit und ohne Glanz und ist somit auch für z.B. Metall- oder Vinyltapeten geeignet. Bei Lackierungen oder Lacktapeten können aber noch weitere Maßnahmen erforderlich sein. Grundsätzlich ist aber bei jeder Ausführungsstufe die fertiggespachtelte Oberfläche durch den nachfolgenden Unternehmer (z.B. Maler, Fliesenleger) mit einem Tiefengrund einzulassen welcher auf die nachfolgende Beschichtung abgestimmt sein muss. Das Aufbringen von z.B. verdünnter Farbe/Anstrich stellt kein Einlassen mit Tiefengrund dar und ist deshalb nicht zulässig. Messpunktabstand Stichmaß zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung Messlatte Ebenheitsabweichungen Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen - in Anlehnung an ÖN DIN 18202 - Tabelle 3. Messpunktabstände in m 0,1 1 4 10 15 Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken Stichmaße als Grenzwerte in mm 3 5 10 20 25 Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken, jedoch mit erhöhten Anforderungen Stichmaße als Grenzwerte in mm 2 3 8 15 20 Stichmaß Abstand eines Punktes von einer Bezugslinie als Hilfsmittel zur Ermittlung der Winkel- oder Ebenheitsabweichung.

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