Technische Merkblätter: Schacht

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 24 von 32 Mittelschwere Konsollasten (Lasten über 0,4kN/m bis 0,7kN/m Wandlänge) dürfen bei Schachtwänden ausschließlich in die Metallunterkonstruktion (CW-Profile) mit den geeigneten Befestigungsmitteln eingeleitet werden. Der Mindestabstand der Befestigungsmittel der Konsollast beträgt 200 mm. Schwere Konsollasten (Konsollasten über 0,7 kN/m bis 1,5 kN/m Wandlänge und schwere Einzellasten) sind über systemgerechte Montageelemente einzuleiten. Die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von systemgerechten Montageelementen und Unterkonstruktionen für Sanitärausstattungen, wie z. B. wandhängende Waschbecken und wandhängende WC-Schalen, sind sinngemäß nach ÖNORM EN 14688 oder ÖNORM EN 997 zu prüfen. Ab Gebäudeklasse 4 sind ausschließlich Montageelemente/Traversen der Brandverhaltensklasse A2 zu verwenden. Bei schweren Konsollasten, z.B. wandhängende WC-Schalen, die in halbhohe Vorsatzschalen eingeleitet werden, müssen diese Lasten über systemgerechte Montageelemente in die dahinterliegende Schachtwand eingeleitet werden. In der Schachtwandkonstruktion ist hierfür eine geeignete statische Unterkonstruktion, z.B. UA-Profile oder Formrohre, vorzusehen. Die Beplankung darf hierbei nicht in diese statisch erforderliche Unterkonstruktion befestigt werden. Es sind die Prüf- und Klassifizierungsberichte der Systemhersteller zu beachten. 5.3 Ausführung der Dämmung 5.3.1 Dämmmaterialien der haustechnischen Anlagen innerhalb eines Schachtes Bei der Ausführung der Dämmung sind sowohl die ÖNORM H 5155, die ÖNORM B2260 sowie die OIB Richtlinie 2 und 6 zu beachten. 5.3.2 Dämmung der Schachtwand und im Schachthohlraum Es dürfen ausschließlich Dämmungen in der geforderten Brandverhaltensklasse verwendet werden. Bei Verwendung von Einblasdämmungen ist darauf zu achten, dass durch das Einblasen keine im Schacht befindlichen Konstruktionen beschädigt werden. Zusätzlich ist die OIB Richtlinie 2 Pkt 3.4 Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten anzuwenden. 5.3.3 Dämmmaterialien für die Abschottung der haustechnischen Anlagen Bei der Ausführung der Dämmung sind die Leistungserklärungen und die dazugehörigen Montageanleitungen der Schotthersteller einzuhalten.

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