Technische Merkblätter: Schacht

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 1 von 32

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 2 von 32 Vorbemerkungen Dieses Merkblatt richtet sich an Bauherren, Planer, Architekten, Bauträger, Generalunternehmer, Brandschutzbeauftragte, Zivilingenieure, Brandschutzplaner, Baumeister, Behörden, Feuerwehren, technische Büros, Sachverständige und ausführende Gewerke. (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenenWörtern diemännliche Form verwendet. Die entsprechenden Begriffe gelten für alle Geschlechter.) Die Erstellung dieses Merkblattes erfolgte in Kooperation mit • IBS Linz • Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA39) • Versuchsanstalt TGM Akustik und Bauphysik • Holzforschung Austria • Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker • Elektro- Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker • Maler und Tapezierern • Österreichischer Fliesenverband (ÖFV) • Verband österreichischer Estrichhersteller (VÖEH) • Verband der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz (ÖAP) • technisches Unterkomitee Putze (TUK) • Verband der österreichischen Dämmunternehmungen (VÖDU) • Verband der Österreichischen Stuckateur- und Trockenbauer (VÖTB) Es befasst sich mit Hinweisen für die Schnittstellen dieser Gewerke, um gemeinsam schadensfrei zu arbeiten. Die Abstimmung der Arbeiten ist vom Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber bevollmächtigten bzw. beauftragten Vertreter (z.B.: Architekt, Baumeister, Planer) zwischen den Gewerken im Koordinierungsgespräch zu planen. Dieses Merkblatt gilt für Schachtwände in Trockenbauweise in allen Gebäudeklassen gemäß OIB Richtlinie 2 bzw den landesgesetzlichen Baubestimmungen. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Abgasanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Installationskanäle und -schächte gemäß ÖNORM EN 1366-5 sowie vorgefertigte Installationsblöcke und dgl. sowie Schächte, die über Dach geführt werden, da diese separate Prüfungen/Klassifizierungen/Zulassungen benötigen. Um gemeinsam schadensfrei arbeiten zu können, ist die Planung der erste wichtige Punkt. Unerlässlich ist daher die Koordination zwischen sowie das „Mitdenken“ von allen Beteiligten. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Stukateure und Trockenausbauer Estrichleger Platten- und Fliesenleger Elektrotechniker Wärme-, Kälte- und Schallisolierer | Seite 4 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Türblattsituierung und Belagswechsel definieren und technisch erforderliche Kapillarsperren (technisches Merkblatt 3 ÖFV) einplanen und die genaue Lage der Schwind- bzw. Dehnfugen festlegen; Zargen und Türverkleidungen aus Holz erst nach der Herstellung der Verbundabdichtung und Verfliesung einbauen; Es sind die Herstellerangaben des Zargenherstellers zu beachten. ■ Erstellung eines Waagrisses durch die Baufirma ist für das Versetzen der Bodenabläufe und zur Estricherstellung notwendig. ■ Trocknungs- und Schutzzeiten d r einzelnen Fußbodenaufbauschichten sind im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Aufh izvorgänge sind zeitgemäß den Herstellerangaben entsprechend durchzuführen und im Bauzeitplan zu beachten. ■ Seitens des Estrichs sind entsprechende Durchführungen bei Türbereichen von Fußbodenheizung (jeweils nur ein Vor- und Rücklauf) und sämtlichen Zuleitungen hinsichtlich der notwendigen Abdichtungen und des Schallschutzes ordnungsgemäß zu planen. ■ Vom Beginn bis zur Fertigstellung des Estriches haben keine Arbeiten durch andere Gewerke zu erfolgen, ausgenommen Arbeiten die zur Herstellung der Fußbodenkonstruktion notwendig sind. ■ Alle zu verfliesenden Flächen (auch Teilflächen), müss n vor Begi n der Putzarbeiten bzw. er T ockenbauarbeiten in den Bauplänen festgelegt sein, bzw. dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden. ■ Sonderwünsche sind im Koordionationsgespräch zu besprechen. ■ Leitungen die zur Stromversorgung nd re Räume oder Orte dienen, dürfen nur außerhalb des Schutzbereiches verlegt werden. Sanitär-, H i - und Lüftungstechniker Stukateure u enausbauer Estrichleger Platten- und Fliesenleger Elektrotechniker Maler und Tapezierer Ausgabe: 2020

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 3 von 32 Inhalt Vorbemerkungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Voraussetzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2. Definitionen/Begriffsbestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.1 Trennbauteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.2 Brandabschnittsbildende Bauteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.3 Schachttypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.3.1 Schachttyp A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.3.2 Schachttyp B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.4 Installationsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.5 Luftführende Schächte – feuerwiderstandsfähige Leitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.6 Entrauchungsleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.7 Schachtwände in Trockenbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.7.1 Schachtwand mit Unterkonstruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.7.2 Schachtwand ohne Unterkonstruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.8 Einbauten und Durchführungen in Schachtwänden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3.1 Durchführungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.1.1 Durchführungen allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.2 Schachttypen im Holzbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.2.1 Schachttyp A im Holzbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.2.2 Schachttyp B im Holzbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4. Bauablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5. Ausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.1 Feuerschutzanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.2 Schachtwandsysteme in Trockenbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.3 Ausführung der Dämmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3.1 Dämmmaterialien der haustechnischen Anlagen innerhalb eines Schachtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3.2 Dämmung der Schachtwand und im Schachthohlraum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3.3 Dämmmaterialien für die Abschottung der haustechnischen Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.4 Ausschnitte bei Profilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 5.5 Rohre und Rohrleitungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 5.6 Führung von Gasleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5.7 Estricharbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5.8 Abdichtungsarbeiten und keramische Beläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.9 Anschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 6. Weitere bauphysikalische Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 6.1 Schallschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 6.2 Luftdichtheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 7. Ausschreibung, Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 8. Nachweisführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 8.1 Schachtwände (analog der Tabelle A1 der ÖNORM B 3415:2019) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 8.2 luftführende Schächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.2.1 feuerwiderstandsfähige Leitungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.2.2 Entrauchungsleitung (nach ÖNORM EN 12101-7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.3 Durchführungen und Einbauten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.3.1 Abschottungen (nach EAD 350454-00-1104) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.3.2 Brandschutzklappen (nach ÖNORM EN 15650) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.3.3 Entrauchungsklappen (nach ÖNORM EN 12101-8). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.3.4 Abschlüsse für Förderanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 8.3.5 Feuerschutzabschlüsse für Lüftungsleitungen FLI, FLI-VE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 8.3.6 Einbauteile (Elektrodosen, Ventilatorengehäuse, Sanitärausstattung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 8.3.7 Revisionsöffnungsverschluss (Revisionsklappe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 9. Abweichungen von brandschutztechnisch geprüften Systemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 9.1 Brandschutzkonzepte gemäß Leitfaden der OIB Richtlinie 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 9.2 Baustellenbezogene Beurteilungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 4 von 32 1. Voraussetzungen Der Auftraggeber des Bauwerks hat anhand von Plänen und technischen Beschreibungen, die ausreichend detailgenau sind, die Arbeiten und die Schnittstellen so zu planen, auszuschreiben und zu koordinieren, dass ein reibungsloser Bauablauf in Bezug auf technische Vereinbarkeit und fachgerechte Leistungserbringung der Auftragnehmer sichergestellt ist. Die Herstellerangaben, Leistungserklärungen, Zulassungen, Klassifizierungsberichte, Prüfberichte betreffend Schalldämmung, Prüfberichte betreffend Standsicherheitsnachweis, einschlägige Normen und Regelwerke sowie Merkblätter der jeweiligen Gewerke dienen als Grundlage. 2. Definitionen/Begriffsbestimmungen 2.1 Trennbauteile sind Wände oder Decken, die Wohnungen und Betriebseinheiten voneinander trennen (lt. OIB Richtlinie Begriffsbestimmungen „Trennwand“= Wand zwischen Wohnungen bzw. Betriebseinheiten untereinander sowie zu anderen Gebäudeteilen z.B. Treppenhäuser). 2.2 Brandabschnittsbildende Bauteile sind Wände oder Decken, die Brandabschnitte voneinander trennen. 2.3 Schachttypen Zur Verteilung der Installationen über die einzelnen Nutzungseinheiten bzw. Brandabschnitte werden Schächte verwendet. Hinsichtlich der Lage der Abschottungsmaßnahmen der Durchdringungen wird in Schachttyp A und Schachttyp B, gemäß TRVB 110B, unterschieden. Während bei Schachttyp A die Anforderungen an den Feuerwiderstand an die Schachtwände und deren Durchdringungen gestellt werden, erfolgt beim Schachttyp B eine geschoßweise Abschottung entsprechend der Anforderung an den Feuerwiderstand. 2.3.1 Schachttyp A Dies ist ein Installationsschacht mit Brandschutzanforderungen an die vertikalen Bauteile (siehe Bild 1). Verbinden Schächte mehrere Geschoße, sind die Wände als Trennwände gemäß Tabelle 1b OIB Richtlinie 2 auszuführen. Der vertikale Schacht wird über seine gesamte Länge mit Trennwänden/Schachtwänden begrenzt. Die Abschottungen müssen mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer (tt in Minuten) wie die Trennwand/Schachtwand aufweisen. Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Trennbauteile sind der Tabelle 1b der OIB Richtlinie 2 zu entnehmen. Hinsichtlich des Brandverhaltens der Baustoffe sind die Anforderungen der Tabelle 1a der OIB Richtlinie 2 einzuhalten. Bild 1: Schachttyp A

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 5 von 32 2.3.2 Schachttyp B Dies ist ein Installationsschacht ohne brandschutztechnische Anforderungen an die vertikalen Bauteile (reine Sichtverblendung), jedoch mit brandschutztechnischen Anforderungen an die horizontalen Bauteile (siehe Bild 2). Die Abschottungen von Öffnungen bzw. Durchführungen durch die Geschoßdecken müssen mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer (tt in Minuten) aufweisen wie die Geschoßdecke selbst. Bei diesem Schachttyp werden an die Schachtwände keine Brandschutzanforderungen gestellt. Hinweis: Dieser Schachttyp darf nur angewandt werden, wenn je Geschoß nur eine Wohnung oder Betriebseinheit versorgt wird. Ist eine Schachtwand diesen Typs gleichzeitig auch ein Trennbauteil oder brandabschnittsbildender Bauteil (z.B. Wohnungstrennwand), sind in diesemBereich zusätzliche Abschottungsmaßnahmen (sinngemäß entsprechend Schachttyp A) erforderlich. 2.4 Installationsregister Vorgefertigte Installationsregister kommen bevorzugt beim Schachttyp B zur Anwendung. Wird das Installationsregister als Schachttyp A ausgeführt, so ist die Verwendung dieser Register mittels Klassifizierungsberichte für den Feuerwiderstand, Prüfberichte betreffend Standsicherheitsnachweis und Prüfberichte betreffend Schalldämmung nachzuweisen. Anmerkung: Installationsregister werden in diesem Merkblatt nicht weiter behandelt. 2.5 Luftführende Schächte – feuerwiderstandsfähige Leitung Leitung, die zur Verteilung oder Absaugung von Luft eingesetzt wird und die so ausgeführt ist, dass sie eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer besitzt. Für feuerwiderstandsfähige Leitungen können Anforderungen an eine zusätzliche Klassifizierung S, Rauchdichtheit, gestellt sein. Diese technischen Einrichtungen werden üblicherweise für haustechnische Anlagen verwendet. Diese Art der Schächte bzw. Leitungen werden üblicherweise nicht mit Gipsplatten nach ÖNORM B 3410 hergestellt. Diese feuerwiderstandsfähigen luftführenden Leitungen werden nach ÖNORM EN 1366-1 geprüft und nach ÖNORM EN 13501-3 klassifiziert. Anmerkung: Diese Schächte können Teil einer Druckbelüftungsanlage im Sinne der TRVB S112 sein und bedürfen einer gesonderten Betrachtung. Zweck der TRVB S112 ist es, Anforderungen bezüglich Dimensionierung, Errichtung, Überprüfung und Instandhaltung von Druckbelüftungsanlagen festzulegen. Das auszuführende Druckbelüftungskonzept ist im Rahmen eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes und/oder im behördlichen Verfahren festzulegen. Diese Druckbelüftungsanlagen werden in diesem technischen Merkblatt nicht behandelt! Bild 2: Schachttyp B

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 6 von 32 2.6 Entrauchungsleitung Feuerwiderstandsfähige Entrauchungsleitung, die nach ÖNORM EN 1366-8 bzw. -9 zu prüfen, nach ÖNORM EN 13501-4 zu klassifizieren und nach EN 12101-7 zu zertifizieren ist. 2.7 Schachtwände in Trockenbauweise 2.7.1 Schachtwand mit Unterkonstruktion Dieses Schachtwandsystem wird mit einfachem Ständerwerk oder einer Rücken an Rücken Anordnung der CW-Profile ausgeführt. Dieses Schachtsystem ist von der Breite unbegrenzt. Die Profilbreite, die Art der Beplankung, die Anzahl der Beplankungslagen und die Beplankungsdicke richten sich nach den erforderlichen Feuerwiderstandsklassen, der Raumhöhe, dem Schallschutz und dem Feuchteschutz. Die Herstellerangaben sind hierbei zu beachten. 2.7.2 Schachtwand ohne Unterkonstruktion Dieses Schachtsystem wird bis zu einer Schachtbreite von 2 m ohne Unterkonstruktion (CW/ UW Profile) ausgeführt. Eine schlanke Bauweise zeichnet dieses Schachtsystem aus. Die volle Schachttiefe ist durch Wegfall der Unterkonstruktion nutzbar. Als Befestigungsmöglichkeit der Beplankungdienenhier inderRegel L-WinkelprofileandiedieerforderlichenBeplankungslagen befestigt werden. Die Art der Beplankung, die Anzahl der Beplankungslagen und die Beplankungsdicke richtet sich nach den erforderlichen Feuerwiderstandsklassen, der Raumhöhe, dem Schallschutz und dem Feuchteschutz. Die Herstellerangaben sind hierbei zu beachten. 2.8 Einbauten und Durchführungen in Schachtwänden 2.8.1 Schachttüre: Feuer- und/oder Rauchschutzabschluß im Sinne der ÖNORM EN 1634-1 und/ oder ÖNORM EN 1634-3 2.8.2 Revisionsöffnungsverschluss (Revisionsklappe): Einbauteil im Sinne der ÖNORM EN 1364-1 ggf. (wenn gefordert) in Anlehnung an ÖNORM EN 1634-3 2.8.3 Feuerschutzabschlüsse für Lüftungsleitungen auf intumeszierender Basis ohne Verschlusselement (FLI) gemäß Verwendungsgrundsatz OIB-095.4-002/05-012; der Einbau und die Verwendung nach ÖNORM H 6027 2.8.4 Feuerschutzabschlüsse für Lüftungsleitungen auf intumeszierender Basis mit Verschluss-Element (FLI-VE) gemäß Verwendungsgrundsatz OIB-095.4-001/06-008; der Einbau und die Verwendung nach ÖNORM H 6027 und TRVB 110B, Pkt. 5.2.2. 2.8.5 Brandschutzklappe nach ÖNORM EN 15650: ein beweglicher Verschluss innerhalb einer Leitung, der dafür vorgesehen ist, den Durchtritt von Feuer und Rauch zu verhindern; der Einbau und die Verwendung nach ÖNORM H 6031 2.8.6 Entrauchungsklappe (nach ÖNORM EN 12101-8); ein beweglicher Verschluss innerhalb einerLeitung, der dafür vorgesehen ist, den Durchtritt von Rauch zu verhindern; der Einbau und die Verwendung nach ÖNORM H 6031 2.8.7 Einbaugehäuse für Einzelraum-Ventilatoren 2.8.8 Elektrodosen: Einbauteil im Sinne der ÖNORM EN 1364-1 2.8.9 Einzelabschottungen für Durchführungen von Rohren und Kabeln 2.8.10 Kombischott: Weich- und Mörtelschott, die für den gemeinsamen Verschluss von Restflächen um Rohre und Kabel dienen 2.8.11 Mischschott: Weich- und Mörtelschott die für den gemeinsamen Verschluss von Restflächen um Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen, Rohre und Kabel dienen 2.8.12 Sanitärgegenstände: Unterkonstruktion für wandhängende Bidet- und WC-Schalen, Waschtische, Waschbecken, Haltegriffe, Boiler, Stützgriffe und Klappsitze für barrierefreie Ausstattung sowie Montageelemente und Traversen

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 7 von 32 3. Planung In der Planungsphase sind alle Konstruktions- und Ausführungsdetails, insbesondere auch in bauphysikalischer Hinsicht (Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz) und Standsicherheit, vom Planer zu erfassen. Weiters ist die Koordination aller Gewerke im Hinblick auf den Gesamtablauf der Bauarbeiten einschließlich der Nachfolgearbeiten zu beachten und im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Es kann vorkommen, dass die bauliche Situation (z.B. Schachtverzug) eine Standardkonstruktion nicht zulässt. Dann ist seitens des Auftraggebers oder dessen Bevollmächtigten eine technisch funktionierende Sonderkonstruktion zu planen. Diese Sonderkonstruktion ist im Vorfeld mit den Systemherstellern abzustimmen und von einer akkreditierten bzw. notifizierten Stelle baustellenbezogen zu bewerten, siehe Punkt 9.2. Diese Sonderkonstruktionen sind gesondert auszuschreiben. Auswahl Schachttyp: Feuerwiderstand JA NEIN Luftführend Nicht luftführend Schachttyp B Horizontaler Abschluss ÖNORM Schachttyp A ÖNORM EN 13501-2 EN 13501-3/4 ÖNORM EN 13501-2 Folgende Punkte sind in der Planung zu berücksichtigen und mit dem jeweiligen Handwerker im Zuge des Koordinierungsgespräches abzustimmen: ■ Ausführungspläne, die technischen Beschreibungen aller Anschlussdetails und Durchdringungen, inklusive der zu verwendenden Materialien und erforderlichen Abdichtungen (Dichtheitskonzept). ■ Informationen zum Wandaufbau der Trockenbaukonstruktion z.B. Art und Achsabstand der Profile, Anzahl der Plattenlagen und Art der Beplankung. ■ Detaillierte Angaben zu den Einbauteilen, Durchführungen udgl sind erforderlich. ■ Sämtliche sonstige verdeckt eingebaute Installationen (z.B. Fußbodenheizung, Rohrleitungen und dergleichen) sind vom Bauherrn oder Planer bekanntzugeben. ■ Revisionsöffnungen sind zu planen. Es sind keine Revisionsöffnungen im Spritzwasserbereich erlaubt. Im Altbau sind bei Öffnungen im Spritzwasserbereich Sonderkonstruktionen zu planen. Siehe Merkblatt 3 des ÖFV. ■ Alle zu verfliesenden Flächen (auch Teilflächen), müssen vor Beginn der Putzarbeiten bzw. der Trockenbauarbeiten in den Bauplänen festgelegt sein, bzw. dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden.

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 8 von 32 ■ Bauphysikalische Anforderungen (Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz) und Standsicherheit. Durchführungen und Durchdringungen sind so zu planen, dass diese Anforderungen Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Standsicherheit nicht beeinträchtigt werden. ■ Luftdichtheit: Bei der Planung ist für jeden Bauteil und dessen Anschlüsse eine Luftdichtheitsschicht festzulegen. Diese Dokumentation hat die Ausführungspläne und die technischen Beschreibungen aller Anschlussdetails und Durchdringungen, inklusive der zu verwendenden Materialien (Dichtheitskonzept), zu beinhalten und ist Bestandteil der Ausschreibung. ■ Lastenbefestigung an/in Schachtwänden sind gemäß Punkt 5.2 diese Merkblattes zu beachten. ■ Anforderungen der Leitungsführung auf der Rohdecke gemäß TRVB 110B, Punkt 7.3 sind zu beachten. ■ Anforderungen gemäß OIB Richtlinie 2 sind in der Planung zu beachten, insbesondere – Leitungen und Dämmstoffe von Leitungen müssen den Anforderungen der Tabelle 1a der OIB Richtlinie 2 entsprechen. – In Treppenhäusern gemäß Tabelle 2a der OIB Richtlinie 2 sowie in Treppenhäusern von Gebäuden ab der Gebäudeklasse 4 ist eine Verlegung von brennbaren Leitungen sowie von Leitungen für brennbare Medien jeweils ohne brandschutztechnische Vorkehrungen unzulässig. – In Treppenhäusern gemäß Tabellen 2a, 2b und 3 der OIB Richtlinie 2 sind Hauptverteiler, Stockwerksverteiler, Zähleinrichtungen von elektrischen Leitungen/Anlagen von Trennbauteilen zu begrenzen, wobei die Zugangsöffnungen mit einem Verschluss in EI2 30-S200 oder in EI 30 allseitig dicht angeschlagen zu versehen sind. ■ An Einzelleitungen für treppenhauseigene Anlagen (einschl. der dazugehörenden sicherheitstechnischen Anlagen, wenn keine anderen Bestimmungen diesbezüglich vorliegen), für Einzelleitungen von Messeinrichtungen bzw. Kommunikationskabeln (z.B. Internet, Kabelfernsehen) sowie für wasserführende Leitungen werden keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt. ■ Dichtheitsprüfung der Wasserleitungen zeitlich planen (ÖNORM B 2531, Hygiene gemäß ÖNORM EN 1717, ÖNORM EN 806, ÖNORM B 5021 und ÖNORM B 5019). Schutz gegen die Erwärmung von Kaltwasserleitungen (gemäß ÖNORM B 2531) entsprechend der Trinkwasserverordnung ist als Indikatorparameter für Trinkwasser (Kaltwasser) eine maximale Temperatur von 25 °C zulässig. Verbrauchsleitungen sind gemäß ÖNORM H 5155 zu dämmen und gegen die Bildung von Kondenswasser zu schützen. Verbrauchsleitungen für Kaltwasser sind gegen äußere Wärmeeinwirkung mit einem ausreichenden Abstand zu Wärmequellen zu verlegen und durch Dämmung zu schützen. Es ist sicherzustellen, dass maximal 30 s nach dem vollen Öffnen jeder einzelnen Entnahmestelle eine Maximaltemperatur von 25° C eingehalten wird. Die Möglichkeit, dass die Temperatur des Trinkwassers z. B. aufgrund der hohen Außentemperaturen bereits am Hauswassereingang mehr als 20 °C beträgt, ist planerisch zu bewerten und ggf. zu berücksichtigen. Erforderlichenfalls sind in der Planungsphase organisatorische oder bautechnische Maßnahmen, z. B. – getrennte Schächte „kalt“ und „warm“; – Dämmung gemäß den Anforderungen nach ÖNORM H 5155; – thermische Entkopplung von Wärmequellen; – ordnungsgemäße Rohrleitungsführung (z. B. warm über kalt);

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 9 von 32 – dauerhaftes Entfernen eines vorhandenen Durchflussbegrenzers; – thermische Entkopplung von elektrotechnischen Wärmequellen; – Spülungen und/oder – Kühlung zur Sicherstellung der Einhaltung der hygienischen Anforderungen vorzusehen ■ Eine Schachtentlüftung ist gegegebenfalls erforderlich (TRVB 110B und Gasleitungen udgl). ■ Das Ausflocken des Schachtes mit Dämmstoff ist zu vermeiden und bedarf einer objektbezogenen Beurteilung unter Berücksichtigung aller Gewerkeschnittstellen und Leistungsmerkmale. ■ Für das Übernehmen oder Herstellen gewerkspezifisch erforderlicher Waagrisse ist geschoßweise zumindest ein Höhenpunkt zur Verfügung zu stellen. ■ Fußbodenaufbauhöhe inkl. Oberbelag (z.B. Fliesendicke, Kleber,…) und Gefälle (Gefälleausbildung in der Beschüttung); die Beschüttung ist so zu planen, dass Rohrleitungen im Querschnitt und in der Lage völlig in die Beschüttung eingebettet werden können. ■ Festlegung von Art und Ausführung der Randdämmstreifen gemäß ÖNORM B 3732 Punkt 5.11. ■ Akklimatisierungszeiten sowie Trocknungs- und Schutzzeiten der einzelnen Fußbodenaufbauschichten sind im Bauzeitplan zu berücksichtigen. ■ Vom Beginn bis zur Fertigstellung des Estriches/Trockenestriches haben in diesen Bereichen keine Arbeiten durch andere Gewerke zu erfolgen, ausgenommen sind Arbeiten, die zur Herstellung der Fußbodenkonstruktion notwendig sind. ■ Die Fugenplanung (z.B. Bewegungs-, Bauteilfuge und dergleichen) hat aus Gründen von technischen und optischen Gesichtspunkten ausnahmslos durch die planende Stelle zu erfolgen. ■ Fliesengröße, Fliesentype, Festlegung der Feuchtebeanspruchungsklasse (Wahl des richtigen Verbundabdichtungssystems – siehe techn. Merkblatt 3 ÖFV), Gewicht des Belages inkl. Kleber. Bei großformatigen Fliesen sind das Merkblatt 7 des ÖFV sowie die ÖNORM B 3407 zu beachten. ■ In der Planung sind die Anforderungen der ÖNORM B 3692 zu berücksichtigen, insbesondere ist ab der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse W3, bei feuchtigkeitsempfindlichen tragenden Teilen eine Abdichtung auf Rohbauebene (Bauwerksabdichtung) zuzüglich einer Verbundabdichtung auszuführen. Anmerkung: Es ist empfehlenswert die Schächte hinsichtlich HKLS und Elektro zu trennen, um etwaige Erleichterungen hinsichtlich Abschottungsmaßnahmen und zukünftige Nachbelegungen sowie Wartungen zu erreichen.

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 10 von 32 Weiters sind die Abstände zwischen den gedämmten Anlagenteilen gemäß ÖNORM H 5155, Abschnitt 5 einzuhalten. Tabelle 1: Verarbeitungstaugliche Mindestabstände der Belegungskörper inkl. Dämmung (Nettoabstand) Belegungskörper Belegungskörper Lage Abstand [mm] Brandschutzklappe/ Entrauchungsklappe Bauteillaibung Brandschutzklappe mit umlaufender Weichschottplatte 50 mm bekleidet 1 0 Weichschott nachträglich eingebaut 100 Brandschutzklappe/ Entrauchungsklappe Brandschutzklappe mit umlaufender Weichschottplatte 50 mm bekleidet 1 0 Weichschott nachträglich eingebaut 150 zu allen anderen Belegungskörpern Brandschutzklappe mit umlaufender Weichschottplatte 50 mm bekleidet 1 100 Weichschott nachträglich eingebaut 100 Brennbares Rohr Bauteillaibung gemessen zw. Band/Bandage u. Bauteillaibung 50 gemessen zw. Manschette u. Bauteillaibung 100 brennbares Rohr gemessen zw. Bändern/Bandagen 50 gemessen zw. Manschetten 100 Metallrohr mit nicht brennbarer Dämmung gemessen zw. Bändern/Bandagen und Dämmung 50 gemessen zw. Manschetten und Dämmung 100 Metallrohr mit brennbarer Dämmung gemessen zw. Bändern/Bandagen 50 gemessen zw. Manschetten 100 Brennbares Rohr mit brennbarer Dämmung Bauteillaibung gemessen zw. Band/Bandage u. Bauteillaibung 50 gemessen zw. Manschette u. Bauteillaibung 100 brennbares Rohr mit brennbarer Dämmung gemessen zw. Bändern/Bandagen 50 gemessen zw. Manschetten 100 Kabel Bauteillaibung 50 Kabel/Kabeltasse Metallrohr mit nicht brennbarer Dämmung 50 Metallrohr mit brennbarer Dämmung gemessen zw. Band/Bandage u. Kabel/Kabeltasse 50 gemessen zw. Manschette u. Kabel/Kabeltasse 100 brennbares Rohr gemessen zw. Band/Bandage u. Kabel/Kabeltasse 50 gemessen zw. Manschette u. Kabel/Kabeltasse 100 brennbares Rohr mit brennbarer Dämmung gemessen zw. Band/Bandage u. Kabel/Kabeltasse 50 gemessen zw. Manschette u. Kabel/Kabeltasse 100 Kabeltasse Kabeltasse neben- und/oder untereinander 100 Bauteillaibung unten und/oder seitlich 50 oben 100 Metallrohr mit brennbarer Dämmung Bauteillaibung gemessen zw. Band/Bandage u. Bauteillaibung 50 gemessen zw. Manschette u. Bauteillaibung 100 Metallrohr mit brennbarer Dämmung gemessen zw. Bändern/Bandagen 50 gemessen zw. Manschetten 100 Metallrohr mit nicht brennbarer Dämmung Bauteillaibung 50 Metallrohr mit nicht brennbarer Dämmung 50 Metallrohr mit brennbarer Dämmung gemessen zw. Bänder/Bandagen u. nicht brennbarer Dämmung 50 gemessen zw. Manschetten u. nicht brennbarer Dämmung 100 Bei mehrreihigen Belegungen ist der Abstand entsprechend zu erhöhen oder die Abschottung erfolgt Zug um Zug. 1 Weichschottplatte muss systemkonform mit der Abschottung sein Folgende Abstände sind einzuhalten:

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 11 von 32 Um einen reibungslosen Ablauf der verschiedenen Gewerke sicherstellen zu können, werden Koordinierungsgespräche und die Errichtung eines Musterschachts auf der Baustelle empfohlen. Basis für das Koordinierungsgespräch und den Musterschacht sind die Vorgaben dieses technischen Merkblatts. 3.1 Durchführungen 3.1.1 Durchführungen allgemein An den Schacht angrenzende Wände sind schachtinnenseitig entsprechend dem geforderten Feuerwiderstand zu beplanken. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Einbauteile und Durchführungen in der jeweiligen Schachtwand hinsichtlich Schallschutz und Brandschutz geprüft und klassifiziert sind. Beispielhaft werden in den folgenden Bildern einige Einbauten dargestellt. Es sind hierbei die Einbauvorschriften der Systemhersteller zu beachten. Bild 4: Einbau von Revisionsklappen Bild 5: Einbau von Brandschutzmanschetten (bei beidseitiger Brandschutzanforderung ist auch schachtseitig eine Brandschutzmanschette anzuordnen) Bild 3: Einbau von Elektrodosen

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 12 von 32 Bild 6: Feuerschutzabschluss FLI-VE Weichschott Formrohrkonstruktion mit Brandschutzbekleidung Schachtwand Bild 7: Schachtwand mit Weichschott gemäß ÖNORM H 6031 Die Durchführungen durch das Weichschott sind getrennt zu bewerten. Es sind die Angaben der Leistungserklärungen und der Einbauanweisung der jeweiligen Systemhersteller der Abschottungssysteme einzuhalten.

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 13 von 32 3.2 Schachttypen im Holzbau Generell sind die Schachttypen im Holzbau in der ÖNORM B 2330 „Brandschutztechnische Ausführungen von mehrgeschoßigen Holz- und Holzfertighäusern“ definiert. 3.2.1 Schachttyp A im Holzbau Bild 8 zeigt die Durchdringung eines Schachttyps A durch eine Holzmassivdecke. Bei Ausführung einer Auswechslung in der Dimension der Deckenträme kann das Detail sinngemäß auch für die Holzrahmenbauweise übernommen werden. Die Laibung der Deckenöffnung ist nicht brennbar zu bekleiden, die Bekleidungsdicken richten sich nach der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer. Es ist sicherzustellen, dass die Gipslaibungsverkleidung vollflächig am Holz aufliegt. Andernfalls sind die Holzoberfläche und die Fuge zwischen Gips und Holz mit einem intumeszierenden Produkt zu beschichten. Sollten die Ecken der Öffnung produktionsbedingt nicht scharfkantig ausgeführt sein, so sind die Kanten der Gipsplatten anzupassen und die Fuge ebenfalls zu beschichten. Im Anschlussbereich der geprüften und klassifizierten Schachtwand an die Holzelemente ist ein 20 mm dicker Streifen einer Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 schachtinnenseitig an die Holzdecke zu befestigen. Alle Durchführungen durch die Schachtwand sind brandschutztechnisch mit mindestens demselben Feuerwiderstand wie die Schachtwand abzuschotten (sofern nicht baurechtliche Brandschutzvorschriften eine Abweichung hiervon zulassen). Hierzu sind zugelassene Systeme zu verwenden. Wird der Schacht an einer Holzwand errichtet, so ist diese schachtinnenseitig nichtbrennbar zu bekleiden und muss den Feuerwiderstand der Schachtwand von beiden Seiten erfüllen. Freiliegende Holzbauteile sind ebenfalls schachtinnenseitig entsprechend dem geforderten Feuerwiderstand zu bekleiden. Abflussrohr Aluverbundrohr 20 x 50 mm Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 Leibungsbekleidung Fugenausbildung gemäß Verarbeitungsrichtlinien Metallrohr CW-Profil UW-Profil 2 x 20 mm GKF Bild 8: Ausbildung einer Durchdringung eines Schachttyps A bei einer Holzmassivdecke

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 14 von 32 3.2.1 Schachttyp A im Holzbau Das UW-Profil der Schachtwand ist in jedem Fall vollflächig an die Rahmenhölzer, die Laibungsbekleidung an die UW Profile zu befestigen. Zwischen dem UW-Profil und dem Rahmenholz sind zwei mind. 20 mm dicke und mind. 50 mm breite Streifen aus Gipsplatten Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 im Bereich des unteren Deckenanschlusses anzubringen (siehe Bild 9). Die Breite der Rahmenhölzer ist dementsprechend zu dimensionieren. 3.2.2 Schachttyp B im Holzbau Bei Schachttyp B erfolgt eine geschoßweise horizontale Abschottung im Bereich der Deckendurchdringungen. Hierzu dürfen ausschließlich in der Holzdecke (zugelassenes System) geprüfte Abschottungen verwendet werden. An der Deckenunterseite ist ein 50 mm breiter und 20 mm dicker Streifen einer Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 schachtinnenseitig an die Holzdecke zu befestigen, siehe Bild 10. Bei Ausbildung einer Auswechslung in der Dimension der Deckenträme kann das Detail sinngemäß auch für die Holzrahmenbauweise übernommen werden. Anmerkung: Es ist jedenfalls eine Laibungsbekleidung im Anschlussbereich der Decke erforderlich. Bild 9: Ausbildung einer Durchdringung eines Schachttyps A bei einer Holzrahmendecke Abflussrohr Aluverbundrohr 2 x 20 x 50 mm Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 Fugenausbildung gemäß Verarbeitungsrichtlinien Metallrohr Leibungsbekleidung 2 x 20 mm GKF CW-Profil UW-Profil Abflussrohr Aluverbundrohr 20 x 50 mm Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 Fugenausbildung gemäß Verarbeitungsrichtlinien Metallrohr CW-Profil UW-Profil Brandschutzmanschette Streckenisolierung Abschottungssystem Leibungsbekleidung 12,5 mm GKF Bild 10: Ausbildung einer horizontalen Abschottung im Bereich einer Holzmassivdecke (Schachttyp B)

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 15 von 32 3.2.2 Schachttyp B im Holzbau Das UW-Profil der Schacht- wand ist in jedem Fall vollflächig an die Rahmenhölzer sowie an die Leibungsbekleidung zu befestigen. Zwischen dem UW-Profil und dem Rahmenholz sind im Bereich des unteren Deckenanschlusses zwei mind. 20 mm dicke und mind. 50 mm breite Streifen aus Gipsplatten Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 anzubringen. Die Breite der Rahmenhölzer ist dementsprechend zu dimensionieren. Abflussrohr Aluverbundrohr Metallrohr CW-Profil UW-Profil Brandschutzmanschette Streckenisolierung Abschottungssystem 20 x 50 mm Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 Fugenausbildung gemäß Verarbeitungsrichtlinien Leibungsbekleidung 12,5 mm GKF Bild 11: Ausbildung einer horizontalen Abschottung im Bereich einer Holzrahmendecke (Schachttyp B)

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 16 von 32 4. Bauablauf ■ Größe der Bodenöffnung – Schachttyp A oder B (siehe Punkt 3 dieses Merkblattes) – Öffnungsgröße auf Grund der notwendigen Abstände für Isolierungen und etwaige Abschottungen – Abzweigleitungen – Teilungen des Schachts (Elektro, HKLS) ■ Festlegung des Wandverlaufs und Montage der UW-Profile

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 17 von 32 ■ Installation der HT- und Elektroleitungen inklusive der Abzweigleitungen – Berücksichtigung der Isolierungen / Brandabschottungen bei Verlegungen in mehreren Ebenen ■ Dämmung der HT-Leitungen unter Berücksichtigung der gültigen Normen (ÖNORM B 2260, ÖNORM H 5155)

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 18 von 32 ■ Horizontale Abschottung bei Schachttyp B ■ Herstellen der ausgewählten Schachtwände: Montage der CW-Profile (inkl. etwaiger Auswechslungen für Einbauteile)

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 19 von 32

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 20 von 32 ■ Versetzen der notwendigen Einbauteile inklusive der systembedingten Laibung (Schachttyp A) ■ Einbringen der Dämmung und Beplankung der Unterkonstruktion. Sollten Sanitär-Elemente vor die Schachtwand gestellt oder in die Schachtwand integriert werden, dann ist es erforderlich, die Lastableitung über UA-Profile zu bewerkstelligen. Die Beplankung darf hier nicht in die UA-Profile befestigt werden, daher ist es notwendig, zusätzliche CW-Profile einzustellen, an die dann die Beplankung der Schachtwand verschraubt wird.

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 21 von 32 ■ Detailausführung halbhohe Vorsatzschale mit Sanitärelement ■ Herstellen der Brandabschottungen in der Schachtwand (Typ A)

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 22 von 32 ■ Estricharbeiten siehe Punkt 5.7 dieses Merkblattes ■ Aufbringung von Abdichtungen und Belägen Hier sind die Technischen Merkblätter Nr. 3 und Nr. 22 des ÖFV, sowie das Technische Merkblatt „Unser Bad“ zu berücksichtigen. ■ Durchführung von Komplettierungsarbeiten wie z.B. Einbau von Ventilatoren, Lüftungsgitter Sind Nachbelegungen erforderlich, sind die zuvor beschriebenen Arbeitsschritte einzuhalten. Für eine klare Trennungder Ebenen von Feuchtigkeitsabdichtungunddes Brandschutzes ist es empfehlenswert, dass vor der Schachtwand (Typ A) eine Vorsatzschale als Installationsebene errichtet wird.

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 23 von 32 5. Ausführung 5.1 Feuerschutzanforderungen Es sind grundsätzlich Feuerschutzplatten (GKF oder GKFI) zu verwenden. Die mindest erforderlichen Beplankungsdicken sind in der untenstehenden Tabelle beispielhaft angeführt. Es sind die Angaben der Systemhersteller einzuhalten. Feuerwiderstandsklasse Beplankung (mm) EI 30 2 x 12,5 EI 60 2 x 15 EI 90 3 x 15 2 x 20 2 x 25 Tabelle 2: Feuerwiderstandsklassen von Schachtwänden Schachtwandkonstruktionen mit anderen Plattenbaustoffen sind bei entsprechender Nachweisführung auch zulässig. 5.2 Schachtwandsysteme in Trockenbauweise Schachtwände sind je nach Nutzung unterschiedlichen mechanischen Belastungsarten ausgesetzt. Die Häufigkeit und Intensität von Lasten variieren je nach geplanter Nutzung (z. B. Wohnbau, Schulen, Büro, Krankenhaus, öffentliche Gebäude). Bei der Auswahl des Trockenbausystems ist daher sicherzustellen, dass es für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Für die Auswahl von Schachtwänden sind insbesondere – die Nutzungskategorien gemäß ÖNORM B 1991-1-1 und ÖNORM EN 1991-1-1, – allfällige Konsollasten (gemäß 7.5.1 bis 7.5.3 der ÖNORM B 3415) und – Windlasten von zumindest 0,285 kN/m2 (gemäß Anhang E der ÖNORM B 3415) zu berücksichtigen. Für die Konsollasten ist folgendes zu berücksichtigen: Bezeichnung (gemäß ÖN B 3415) Last Befestigung Leichte Konsollast Bis 0,4kN/m Direkt in die Beplankung Mittelschwere Konsollast > 0,4kN/m bis 0,7kN/m In die Metall-Unterkonstruktion (CW Profile) Schwere Konsollast + schwere Einzellasten > 0,7 kN/m bis 1,5kN/m Geprüfte Montageelemente/Traversen Tabelle 3: Befestigung von Konsollasten in Schachtwänden Leichte Konsollasten (Lasten, die 0,4kN/m Wandlänge nicht überschreiten) dürfen an jeder beliebigen Stelle mit den geeigneten Befestigungsmitteln in die Schachtwand eingeleitet werden. Der Mindestabstand der Befestigungsmittel der Konsollast beträgt 200 mm.

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 24 von 32 Mittelschwere Konsollasten (Lasten über 0,4kN/m bis 0,7kN/m Wandlänge) dürfen bei Schachtwänden ausschließlich in die Metallunterkonstruktion (CW-Profile) mit den geeigneten Befestigungsmitteln eingeleitet werden. Der Mindestabstand der Befestigungsmittel der Konsollast beträgt 200 mm. Schwere Konsollasten (Konsollasten über 0,7 kN/m bis 1,5 kN/m Wandlänge und schwere Einzellasten) sind über systemgerechte Montageelemente einzuleiten. Die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von systemgerechten Montageelementen und Unterkonstruktionen für Sanitärausstattungen, wie z. B. wandhängende Waschbecken und wandhängende WC-Schalen, sind sinngemäß nach ÖNORM EN 14688 oder ÖNORM EN 997 zu prüfen. Ab Gebäudeklasse 4 sind ausschließlich Montageelemente/Traversen der Brandverhaltensklasse A2 zu verwenden. Bei schweren Konsollasten, z.B. wandhängende WC-Schalen, die in halbhohe Vorsatzschalen eingeleitet werden, müssen diese Lasten über systemgerechte Montageelemente in die dahinterliegende Schachtwand eingeleitet werden. In der Schachtwandkonstruktion ist hierfür eine geeignete statische Unterkonstruktion, z.B. UA-Profile oder Formrohre, vorzusehen. Die Beplankung darf hierbei nicht in diese statisch erforderliche Unterkonstruktion befestigt werden. Es sind die Prüf- und Klassifizierungsberichte der Systemhersteller zu beachten. 5.3 Ausführung der Dämmung 5.3.1 Dämmmaterialien der haustechnischen Anlagen innerhalb eines Schachtes Bei der Ausführung der Dämmung sind sowohl die ÖNORM H 5155, die ÖNORM B2260 sowie die OIB Richtlinie 2 und 6 zu beachten. 5.3.2 Dämmung der Schachtwand und im Schachthohlraum Es dürfen ausschließlich Dämmungen in der geforderten Brandverhaltensklasse verwendet werden. Bei Verwendung von Einblasdämmungen ist darauf zu achten, dass durch das Einblasen keine im Schacht befindlichen Konstruktionen beschädigt werden. Zusätzlich ist die OIB Richtlinie 2 Pkt 3.4 Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten anzuwenden. 5.3.3 Dämmmaterialien für die Abschottung der haustechnischen Anlagen Bei der Ausführung der Dämmung sind die Leistungserklärungen und die dazugehörigen Montageanleitungen der Schotthersteller einzuhalten.

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 25 von 32 5.4 Ausschnitte bei Profilen Ausnehmungen in den Profilstegen sind mit Lochsägen, Kegelfräsern oder Stanzwerkzeugen herzustellen. Dabei darf das Profil an den Profilflanschen nicht durchgeschnitten werden. Die Größe von zusätzlich erforderlichen Ausschnitten im Profilsteg sind durch die Steghöhe begrenzt: – Bei CW-75-Profilen darf eine zusätzliche Öffnung mit einem Durchmesser von maximal 70 mm ausgeführt werden. – Bei CW-100-Profilen darf eine zusätzliche Öffnung mit einem Durchmesser von maximal 90 mm ausgeführt werden. Andernfalls sind die Herstellerrichtlinien zu beachten. Bei Leitungen, welche von der vorhandenen Rohdecke in z. B. Ständerwände geführt werden sollen, ist darauf zu achten, dass die maximale Größe der zusätzlichen, nachträglich erstellten Öffnungen im Anschlussprofil (U-Wandprofil) folgende Größen nicht überschreiten: – U-Wandprofil 50 maximal 40 mm x 350 mm – U-Wandprofil 75 maximal 70 mm x 350 mm – U-Wandprofil 100 maximal 90 mm x 350 mm Öffnungen müssen einen Mindestabstand von 800 mm zueinander aufweisen. Im Bereich dieser Öffnungen darf sich kein CW-Profil befinden. 5.5 Rohre und Rohrleitungen Rohre und Rohrleitungen müssen an den tragenden Bauteilen befestigt werden. (siehe Bild 12) Alle Leitungen sind korrosionsgeschützt und mit Rohrisolierungen gegen Kondensatbildung auszuführen. Einbauteile müssen korrosionsgeschützt sein. Bild 12: Befestigung von Rohren und Rohrleitungen an tragenden Bauteilen

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 26 von 32 5.6 Führung von Gasleitungen In Leichtbauwänden und Schächten sind ausschließlich Rohrleitungen bis MOP ≤ 100mbar zu führen. Die zu verwendenden Rohrmaterialien sind: Stahlrohre, Edelstahlrohre, Kupferrohre und Edelstahl-Wellrohre. Die Zusatzanforderungen an den Schacht sind der ÖVGW Richtlinie GK21 zu entnehmen. Zusatzanforderungen bei Schachttyp A: – Be- und Entlüftungsöffnungen in jedem Geschoß müssen im Brandfall selbständig schließen (z.B. Feuerschutzabschluss FLI-VE) – Belüftung des Schachtes im untersten Geschoß, wobei diese im Brandfall selbständig schließen muss (z.B. Feuerschutzabschluss FLI-VE) und Entlüftung über Dach – Bei ausgeflockten/ausgestopften Schächten sind keine weiteren Maßnahmen notwendig – Abschottung bei Schachtwanddurchdringung Zusatzanforderungen bei Schachttyp B: – Be- und Entlüftungsöffnungen in jedem Geschoß ohne Brandschutzanforderung 5.7 Estricharbeiten Folgende Punkte sind bei den Estricharbeiten einzuhalten: – erforderliche Fußbodenaufbauhöhe aus der Planung ist umzusetzen – Rohrleitungen sind im Querschnitt und in der Lage so zu verlegen, dass diese völlig von der Beschüttung eingebettet werden Leitungsführung auf der Rohdecke in einer Schüttung oder einer Schicht aus Baustoffen in A2: Falls Leitungen aller Art – ausgenommen Lüftungsleitungen - auf der Rohdecke auf einer Länge von mindestens 1 m (vom Schacht gemessen) – in einer Schüttung in A2 oder – in einer Schüttung aus Baustoffen der Klasse E (EPS-Granulat mit einem Zementanteil von mindestens 125 kg/m³ als Bindemittel) sowie mit einer darüber und darunter angeordneten Lage aus Baustoffen der Klasse A2 von mindestens 3 cm, oder – in einem Steinwollriegel aus Platten (Raumgewicht mindestens 150 kg/m³) mit einer seitlichen Überlappung von jeweils mindestens 10 cm und einer Höhe von der Rohdecke bis zur Estrichunterkante, wobei etwaige Körperschalldämmungen nur aus Materialien in A2 herzustellen sind, in den Schacht geführt werden, sind beim Eintritt in den Schacht keine weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen erforderlich. In diesen Fällen ist ausschließlich ein Steinwolle-Randdämmstreifen in A2 auszuführen. Anmerkung: Strangentlüftungen von Abwasserleitungen gelten nicht als Lüftungsleitungen im Sinne des Punktes Leitungsführung auf der Rohdecke. Wenn der Estrich brandschutztechnischer Bestandteil des Trennbauteils (Brandschutzdecke) ist, dann sind Aussparungen im Estrich nicht zulässig.

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