Technische Merkblätter: Schacht

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 32 von 32 9. Abweichungen von brandschutztechnisch geprüften Systemen 9.1 Brandschutzkonzepte gemäß Leitfaden der OIB Richtlinie 2 Bei Abweichungen von den Anforderungen der OIB Richtlinie 2 ist vom Bauwerber mittels Brandschutzkonzept die Erreichung des gleichen Schutzniveaus nachzuweisen. Siehe OIB Richtline 2 und OIB Leitfaden OIB-RL 2 Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte. Bei sämtlichen CE-gekennzeichneten Produkten sind keinerlei Abweichungen zulässig! 9.2 Objektbezogene Beurteilungen Grundsätzlich sind die Trockenbau-Konstruktionen gemäß den Herstellerangaben mit den zugehörigen Systemkomponenten einzubauen. Für das eingebaute System dürfen nur die in den Klassifizierungsdokumenten beschriebenen Systemkomponenten (d. h. nur der geprüfte und klassifizierte Typ des Bauteils als Einzelteil, einschließlich des Erkennungszeichens und Handelsnamens) verwendet werden. Gegebenenfalls ist die Aufbaubeschreibung des zugehörigen Prüfberichts beizulegen. Bei Abweichungen kann eine objektbezogene Beurteilung durch eine notifizierte Stelle für harmonisierte Bauprodukte, und durch eine für das Bauwesen akkreditierte Prüfstelle bei nicht harmonisierten Bauprodukten in Abstimmung mit dem Systemhersteller erwirkt werden. Nicht alle objektspezifischen Sonderausführungen können durch Feuerwiderstandsprüfungen nachgewiesen werden und durch einen Klassifizierungsbericht dokumentiert werden. Sonderkonstruktionen dürfen auf Basis von zutreffenden Ergebnissen aus Feuerwiderstandsprüfungen und auf Basis der Prüferfahrungen von akkreditierten Prüfstellen beurteilt werden (siehe auch Artikel 38 der Bauproduktenverordnung). Als Grundlage für objektbezogene Beurteilungen sind folgende Dokumentemindestens erforderlich: – Klassifizierungsberichte gemäß ÖNORM EN 13501-2 oder -3 oder -4 mit den dazugehörigen Prüfberichten – Die Einverständniserklärung des Prüfbericht-Inhabers – Beschreibung der zu beurteilenden Abweichung mittels Zeichnungen/Stücklisten/ Beschreibungen udgl – Name und Adresse des Bauvorhabens – Name und Adresse des Auftraggebers der objektbezogenen Beurteilung Folgende Institute, Verbände und Firmen haben am Technischen Merkblatt „Unser Schacht“ mitgewirkt und/oder Ihre graphischen Darstellungen für diese Unterlagen zur Verfügung gestellt. IBS Linz / MA 39 / TGM / Holzforschung / VÖTB / VÖDU / ÖFV / VÖEH / Air Fire Tech / Knauf / Saint-Gobain Austria © Dieses Merkblatt ist geistiges Eigentum der Gemeinschaft Gewerke Unser Schacht! Allfällige Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe o.ä. bedarf der schriftlichen Zustimmung der Organisation. Die Anwendung und Handhabung dieses Werkes liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers. Haftungen bzw. Ansprüche können aus dem vorliegenden Merkblatt nicht abgeleitet werden. Satz- und Druckfehler vorbehalten.

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