Technische Merkblätter: Schacht

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 5 von 32 2.3.2 Schachttyp B Dies ist ein Installationsschacht ohne brandschutztechnische Anforderungen an die vertikalen Bauteile (reine Sichtverblendung), jedoch mit brandschutztechnischen Anforderungen an die horizontalen Bauteile (siehe Bild 2). Die Abschottungen von Öffnungen bzw. Durchführungen durch die Geschoßdecken müssen mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer (tt in Minuten) aufweisen wie die Geschoßdecke selbst. Bei diesem Schachttyp werden an die Schachtwände keine Brandschutzanforderungen gestellt. Hinweis: Dieser Schachttyp darf nur angewandt werden, wenn je Geschoß nur eine Wohnung oder Betriebseinheit versorgt wird. Ist eine Schachtwand diesen Typs gleichzeitig auch ein Trennbauteil oder brandabschnittsbildender Bauteil (z.B. Wohnungstrennwand), sind in diesemBereich zusätzliche Abschottungsmaßnahmen (sinngemäß entsprechend Schachttyp A) erforderlich. 2.4 Installationsregister Vorgefertigte Installationsregister kommen bevorzugt beim Schachttyp B zur Anwendung. Wird das Installationsregister als Schachttyp A ausgeführt, so ist die Verwendung dieser Register mittels Klassifizierungsberichte für den Feuerwiderstand, Prüfberichte betreffend Standsicherheitsnachweis und Prüfberichte betreffend Schalldämmung nachzuweisen. Anmerkung: Installationsregister werden in diesem Merkblatt nicht weiter behandelt. 2.5 Luftführende Schächte – feuerwiderstandsfähige Leitung Leitung, die zur Verteilung oder Absaugung von Luft eingesetzt wird und die so ausgeführt ist, dass sie eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer besitzt. Für feuerwiderstandsfähige Leitungen können Anforderungen an eine zusätzliche Klassifizierung S, Rauchdichtheit, gestellt sein. Diese technischen Einrichtungen werden üblicherweise für haustechnische Anlagen verwendet. Diese Art der Schächte bzw. Leitungen werden üblicherweise nicht mit Gipsplatten nach ÖNORM B 3410 hergestellt. Diese feuerwiderstandsfähigen luftführenden Leitungen werden nach ÖNORM EN 1366-1 geprüft und nach ÖNORM EN 13501-3 klassifiziert. Anmerkung: Diese Schächte können Teil einer Druckbelüftungsanlage im Sinne der TRVB S112 sein und bedürfen einer gesonderten Betrachtung. Zweck der TRVB S112 ist es, Anforderungen bezüglich Dimensionierung, Errichtung, Überprüfung und Instandhaltung von Druckbelüftungsanlagen festzulegen. Das auszuführende Druckbelüftungskonzept ist im Rahmen eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes und/oder im behördlichen Verfahren festzulegen. Diese Druckbelüftungsanlagen werden in diesem technischen Merkblatt nicht behandelt! Bild 2: Schachttyp B

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